1. Allgemeines
Die AGB gelten bei sämtlichen Dienstleistungen (Führungstouren, Ausbildungsangebote etc.) in den Geschäftsbereichen „Bergführen und Skiführen“ zwischen der Kundin / dem Kunden und Stefan Fritsche. Bei Vermittlung durch Alpinschulen, Agenturen, Vereine etc. können auch deren AGB (teilweise) Geltung haben.
2. Anmeldung / Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald eine schriftliche oder mündliche Bestätigung erfolgt ist. Alle genannten Preise sind in Euro ausgewiesen, es gelten grundsätzlich die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. des Vertragsabschlusses. Sollten sich Preise ändern, auf die ich keinen Einfluss habe (Bergbahnen, Unterkünfte etc.), können diese eine nachträgliche Preisänderung bewirken.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist innerhalb von einer Woche ab der verbindlichen Buchung eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Der Restbetrag ist vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen, bei Banküberweisung spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Tour/Ausbildung, zzgl. eventuell anfallender Bankgebühren und ohne Abzug.
4. Anforderungen
Die klar kommunizierten Anforderungen für eine Veranstaltung sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt eine Kundin / ein Kunde diese Anforderungen nicht, ist der Berg- und Skiführer berechtigt, sie/ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.
5. Preis
Der Tagestarif richtet sich nach dem empfohlenen Mindest-Tagessatz des Bundes- und Landesverbandes. Infos dazu auf der Website des Vorarlberger Bergführerverbandes. Dieser Preis bezieht sich auf die Führung einer Person, für jede weitere Person werden mindestens je EUR 40,- verrechnet.
Bei anspruchsvollen Touren (z.B. Führungsdauer mehr als 5 Stunden, Klettertouren ab dem vierten Schwierigkeitsgrad, Eisanstiege, technisch anspruchsvolle und/oder lange Touren etc.) wird der Tagessatz gesondert vereinbart. Weiters richtet sich das Honorar an die im jeweiligen Gebiet üblichen Tarife.
Für den Berg- und Skiführer anfallende Spesen (Anfahrt, Unterbringung, Bahnfahrten etc.) sind grundsätzlich von der Kundin / vom Kunden zu tragen. Bei Führungen und Ausbildungskursen in Vorarlberg wird von der Verrechnung der Spesen in den meisten Fällen abgesehen.
Die Spesen der Kundin / des Kunden sind nicht im Preis inkludiert.
6. Dauer
Bei klassischen Führungstätigkeiten (Gipfeltouren, Klettertouren etc.) kann oft keine genaue Angabe über die Dauer der Führung vereinbart werden, sie richtet sich jedoch nach der üblicherweise benötigten Zeit für die jeweilige Tour. Aus Sicherheitsgründen (Schlechtwetter, Ermüdung, Verletzungsgefahr etc.) kann eine Tour jederzeit durch den Berg- und Skiführer abgebrochen werden.
Bei Kursen aller Art sowie beim Freeriden beträgt die Führungsdauer 5 Stunden (inklusive Pause) ab dem vereinbarten Zeitpunkt am Treffpunkt, sofern nicht anders vereinbart. Jede weitere Stunde wird mit EUR 60,- verrechnet.
7. Ausrüstung
Für Leihausrüstung, die gegebenenfalls zur Verfügung gestellt wird (gratis oder gegen eine Leihgebühr), sind die Kosten für Verlust oder Reparatur (von Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen) von der Kundin / dem Kunden zu tragen. Selbes gilt auch für durch Kundinnen/Kunden verschuldeten Verlust von Ausrüstungsgegenständen des Berg- und Skiführers.
8. Rücktritt durch Sie
Die Kundin / der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Für den Rücktritt oder Nichtantritt werden folgende Stornogebühren verrechnet:
30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %, 20 bis 10 Tage 80 %, danach 100 % des Gesamtbetrages.
Eine Kundin / ein Kunde, die/der eine Veranstaltung abbricht oder verlässt, aus welchen Gründen immer (dies inkludiert auch Krankheit und Verletzung), hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Es wird jeder Kundin / jedem Kunden empfohlen, eine Reisestornoversicherung abzuschließen.
9. Nichtzustandekommen aufgrund schlechter Bedingungen / Rücktritt durch mich
Wenn die Wetter- oder/und Lawinenbedingungen die Durchführung einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Berg- und Skiführer das Recht vor, diese Führung/Ausbildung zu verschieben, alternative Angebote zu offerieren oder abzusagen. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatztermin oder ein alternatives Angebot innerhalb der folgenden zwei Monate zu finden, wird ein Drittel der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Die Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtpreis der Führungstour/Ausbildung abzüglich der Spesen. Bereits bezahlte Spesen, die nicht refundierbar sind (Hüttenreservierungen etc.), werden zur Gänze verrechnet.
Lediglich im Falle einer Absage durch mich besteht die Verpflichtung meinerseits, das geleistete Entgelt zu retournieren.
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Vertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie o.ä.), ist der Berg- und Skiführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
10. Programmänderungen
Da die Durchführung des jeweiligen Programms stark von Wetter, Schneelage, Lawinensituation etc. abhängt, kann der Berg- und Skiführer für dessen genaue Einhaltung nicht garantieren. Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt dem Berg- und Skiführer vorbehalten. Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen, oder von der Kundin / vom Kunden selbst verschuldete, abgebrochene oder unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
11. Gutscheine
Vom Berg- und Skiführer ausgestellte Gutscheine sind mit individuellen Codes gekennzeichnet. Sie können mehrfach ausgedruckt, jedoch nur einmal eingelöst werden. Sollte ein Gutschein mit einem bereits eingelösten Code auftauchen, hat dieser keine Gültigkeit. Da Gutscheine übertragbar sind besteht keine Plicht und Möglichkeit seitens des Berg- und Skiführers, das Besitzrecht der einlösenden Person zu überprüfen.
Ausschlaggebend ist der Wert des Gutscheins. Ändert sich der Preis für die angegebene Leistung, werden die Mehrkosten entsprechend verrechnet. Ob der Inhalt der auf dem Gutschein angegebenen Leistung abgeändert werden kann, muss gegebenenfalls mit dem Berg- & Skiführer vorab abgeklärt werden. Dabei entstehende Mehrkosten werden entsprechend verrechnet. Beträgt der Wert des Gutscheins mehr als die angegebene Leistung, wird ein Gutschein über den Restbetrag ausgestellt.
Es besteht kein Anspruch aus Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Verloren gegangene Gutscheine werden nicht ersetzt, Gutscheine können nicht zurückgegeben werden.
Sämtliche in den AGB angeführten Punkte gelten auch für Veranstaltungen, die durch Einlösen eines Gutscheins stattfinden.
Sofern der Termin für die auf dem Gutschein angegebene Leistung nicht von vornherein fixiert wurde, sollte das Datum frühestmöglich abgeklärt werden. Wenn der Berg- und Skiführer zum Wunschtermin nicht verfügbar ist, muss ein alternatives Datum gefunden werden.
Ab der beidseitigen Bestätigung des Termines gelten dieselben Bestimmungen wie in Punkt 8 bis 10 angegeben.
Für Restbeträge (z.B. bei abgeänderter Verwendung des Gutscheins oder nach fälligen Stornogebühren wie in Punkt 8 angegeben) wird der Wert des Gutscheins entsprechend angepasst. Auf Wunsch kann auch ein Gutschein mit dem aktuell gültigen Betrag ausgestellt werden. In diesem Fall verliert der ursprüngliche Gutschein seine Gültigkeit.
12. Versicherung und Haftung
Jeder Kundin / jedem Kunde wird der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen, die Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert.
Den Anweisungen des Berg- und Skiführers ist unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältiger Planung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jede Kundin / jeder Kunde nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür keine Haftung übernommen wird.
Eine Haftpflichtversicherung seitens des Berg- und Skiführers besteht.
Leistungsstörungen durch Wetter, Ausfall von Bahnen oder durch andere Ereignisse, die sich meinem Einfluss entziehen, sind nicht regresspflichtig.
13. Datenschutz und Werbung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Berg- und Skiführer ein besonderes Anliegen. Er verarbeitet personenbezogene Kundendaten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Folgende Datenschutzinformationen informieren über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Website sowie über die Datenverarbeitung durch den Berg- und Skiführer.
Kontakt mit dem Berg- und Skiführer:
Wenn per Kontakt- oder Anmeldeformular auf der Website, E-Mail, persönlich oder anderweitig Kontakt mit dem Berg- und Skiführer aufgenommen wird, wird damit die ausdrückliche Berechtigung erteilt, personenbezogene Daten zur Bearbeitung der Anfrage sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und bis auf Widerruf zu speichern.
Weiters stimmt die Kundin / der Kunde bei einer Buchung ausdrücklich zu, entsprechende personenbezogene Daten an Steuerberater, Unterkünfte und weitere zur Erfüllung des Vertrages notwendige Parteien weiter zu geben.
Die personenbezogenen Kundendaten werden nicht ohne Einwilligung an Dritte, oben nicht erwähnte Parteien, weitergegeben.
Rechte der Kundin / des Kunden:
Der Kundin / dem Kunden stehen bezüglich ihrer/seiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn die Befürchtung besteht, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können sich Kundinnen und Kunden bei mir [mail@stefanfritsche.at] oder der Datenschutzbehörde beschweren.
14. Bankverbindung:
Stefan Fritsche
Raiffeisenbank Walgau/GWT
IBAN: AT883745800005782867
BIC: RVVGAT2B458
UID: ATU65943401
FN: 405089w
15. Rechtswahl, Schlussbestimmungen
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
16. Gerichtsstand:
A-6700 Bludenz, Österreich
Stefan Fritsche
Walgaustraße 61/5
6714 Nüziders
Österreich